Weshalb wird die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere durchgeführt?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Mutterschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung zur Schwangerschaft gesetzlich verpflichtend. Die Gefährdungsbeurteilung muss an jedem Arbeitsplatz durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dieser von einer schwangeren Frau besetzt ist oder nicht.
Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass schwangere Frauen an ihrem Arbeitsplatz weder sich selbst noch ihr Kind gefährden.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt wird, kann dies zu einer Geldstrafe von 5.000€ – 30.000€ führen.

Welchen Gefahren können Schwangere bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein?

Eine schwangere Frau gilt als eine besonders schutzbedürftige Person. Sowohl körperlich als auch mental ist eine sie Risiken ausgesetzt und muss sich schonen. Denn nicht nur sie selbst ist diesen Risiken ausgesetzt, sondern ebenfalls ihr Kind.
Arbeiten mit giftigen oder radioaktiven Stoffen sowie Krankheitserregern darf eine schwangere Frau zum Beispiel nicht verrichten. Auch körperliche Belastungen können ein Risiko darstellen. Das Tragen von schweren Lasten, die Arbeit auf Gerüsten und Leitern oder viel Beugen und Strecken müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und vermerkt werden.
Arbeit am Fließband, mögliche Erschütterungen, Lärmbelastung sowie allgemeine Unfallgefahren sind Dinge, auf die im Zuge der Gefährdungsbeurteilung geachtet werden muss. Das Arbeitsumfeld und -ausmaß, also Einflüsse wie das Klima, Nacht- und Mehrarbeit, müssen ebenso beurteilt werden.

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung zur Schwangerschaft umgesetzt?

Der Arbeitgeber ist derjenige, auf dem die Pflicht liegt, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dabei kann er externe Unterstützung heranziehen, wie beispielsweise den Betriebsarzt oder natürlich auch uns als Dienstleister im Gesundheitssektor.
Die Basis der Gefährdungsbeurteilung ist Frage: „Besteht eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere?“ Es müssen sowohl physische als auch psychische Gefahren beurteilt werden. Im Zuge der psychischen Belastung kann es hilfreich sein, sich Beratung in Form eines Experten (z.B. Psychotherapeut) zu holen.
Eine Dokumentation der Ergebnisse ist besonders wichtig, um sicherzugehen, dass für den Fall einer Schwangerschaft alle potenziellen Risiken erkannt und aufgefasst wurden und zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen getroffen werden können.
Über die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung muss die gesamte Belegschaft informiert werden.

Checkliste

Welche Maßnahmen können getroffen werden?

Sollte nun ein Schwangerschaftsfall auftreten, muss in jedem Fall die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden. Dann müssen, je nach Ausgang der Gefährdungsbeurteilung, für den betroffenen Arbeitsplatz die richtigen Maßnahmen getroffen werden.
Falls keine Gefährdung vorliegt, müssen keine Maßnahmen getroffen werden. Falls doch, können je nach Situation die Arbeitsbedingungen entsprechend angepasst werden oder es kann sein, dass die Fortführung der Tätigkeit nicht mehr möglich ist. In diesem Fall muss der Frau eine Möglichkeit geboten werden, in einem anderen Bereich (das Gehalt bleibt dabei gleich) weiterzuarbeiten. Der Arbeitgeber muss außerdem das Gespräch mit der Betroffenen suchen und mit ihr über die Anpassungen der Arbeitsbedingungen sprechen und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Während der Schwangerschaft steht eine Frau unter Kündigungsschutz, welcher bis zu vier Monate nach der Entbindung gilt.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Gefährdungsbeurteilung zur Schwangerschaft durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen herauszuarbeiten.

Das könnte Sie auch interessieren

Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung Corona
Gefährdungsbeurteilung Kita?

Zum Thema BGM mehr erfahren?

Menü
Works with AZEXO page builder