Mit einem ganzheitlichen BGM sollte nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit im Unternehmen gefördert werden. Psychische Erkrankungen zählen zu den drei häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Meist sind sie durch eine lange Erkrankungsdauer gekennzeichnet und bringen ebenso lange Ausfallzeiten am Arbeitsplatz mit sich. Auslöser für psychische Erkrankungen können psychisch beeinträchtigende Arbeitsbedingungen sein. Seit 2014 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der Arbeit durchzuführen. Diese Pflicht ist unabhängig von der Größe oder Branche eines Unternehmens und im Arbeitsschutzgesetz (§ 5ff. ArbSchG) verankert. Dabei sollen psychische Belastungen im Unternehmen ermittelt und beurteilt werden, um anschließend erforderliche Maßnahmen treffen zu können.
# Gefährdungsbeurteilung
- psychischer Belastung
Individuelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Psychische Gefährdungsbeurteilung
§ Arbeitsschutzgesetzliche Pflicht und Chance für Ihr Unternehmen
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